Haschisch, Harz und Pollinat (bis zu 1% THC) unterliegt per 01. August 2022 nicht mehr dem Betäubungsmittelgesetz.

CannaTrade News
Die neuen Gesetze (Verordnung des EDI über die Verzeichnisse der Betäubungsmittel, psychotropen Stoffe, Vorläufterstoffe und Hilfschemikalien.

Betäubungsmittelverzeichnisverordnung BetmVV-EDI), welche am 01.08.2022 in Kraft treten, sind aufgeschaltet.

Die neuste Fassung ist auf fedlex.admin.ch zu finden, hier der direkte Link:

https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2011/363/de

Datenschutz

Diese Webseite verwendet Cookies, um Ihnen den bestmöglichen Service zu gewährleisten. Durch die Nutzung der Webseite akzeptieren Sie die Verwendung von Cookies, weitere Informationen zur Datenschutzerklärung finden Sie hier.

CB Newsletter

Jetzt für den CB Net Newsletter anmelden!